50 Jahre

Betriebspraktikum

Im Jahrgang 9 nehmen die Schülerinnen und Schüler an einem 3-wöchigen Betriebspraktikum teil. Ein freiwilliges einwöchiges Praktikum ist im Jahrgang 11 möglich.

Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz und auch während des Praktikums tauchen immer wieder einmal Fragen auf. Die wichtigsten werden hier beantwortet:

Praktikumsplatz

Darf ich außerhalb von Hamburg ein Praktikum machen?

  • Nur in Ausnahmefällen, wenn das Praktikum nicht in Hamburg angeboten wird. Grundsätzlich gilt: Der Praktikumsbetrieb sollte im HVV Bereich liegen, d.h. mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sein, damit Lehrerbesuche möglich sind.

 

Was ist, wenn ich keinen Praktikumsplatz habe?

  • Die Schüler, die keinen Praktikumsplatz haben, bekommen Aufgaben und werden in anderen Schulklassen am GymMar beaufsichtigt.

 

Ist es ein bezahltes Praktikum? Darf ich Geld verdienen?

  • Grundsätzlich: nein; Ausnahme: Fahrtkostenerstattung, Essenszuschuss etc.

 

 Arbeitszeiten und –bedingungen (inkl. Gesetzeslage):

Wie lange geht das Praktikum? Was ist, wenn das Praktikum kürzer/ länger ist?

  • Das Praktikum dauert drei Wochen und beginnt nach den Frühjahrsferien.
  • Sollte das Praktikum kürzer sein, muss der Schüler in der verbleibenden Zeit in die Schule gehen.
  • Sollte das Praktikum länger gehen, überschneidet sich dieses mit der regulären Schulzeit. Das ist in der Regel nicht zulässig.

 

Wie sind meine Arbeits- und Pausenzeiten?
Wie lange darf ich max./ muss ich min. pro Tag/ in der Woche arbeiten?
Wie viele freie Tage haben wir bzw müssen wir gesetzlich haben?

  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt nicht nur für Auszubildende, sondern auch für Schüler im Betriebspraktikum. Danach darf die Dauer der täglichen Arbeitszeit 8 Stunden, in der Woche 40 Stunden nicht überschreiten (§ 8 JArbSchG). Eine Ausnahme von der Arbeitszeitbeschränkung gibt es für die Bereiche Gastronomie, Bau und Landwirtschaft: Hier dürfen jeweils 11 Stunden täglich nicht überschritten werden. Unzulässig ist grundsätzlich auch eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Nur wenn ihr älter als 16 Jahre seid, dürft ihr wie folgt im Betrieb eingesetzt werden:
    - bis 22 Uhr in Gaststätten
    - ab 5 Uhr in Bäckereien
    - ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr in der Landwirtschaft
    Gerne werden Praktikanten zu Arbeiten herangezogen, die in einem Betrieb nicht sonderlich beliebt sind. Wichtig ist, dass die zeitlichen Beschränkungen für das Wochenende eingehalten werden. Jugendliche dürfen grundsätzlich weder an Samstagen noch an Sonntagen beschäftigt werden. Hier gelten jedoch auch Ausnahmen. Wollt ihr ein Schulpraktikum im Krankenhaus, im Altenheim, in einer Gaststätte, in der Landwirtschaft oder beim ärztlichen Notdienst machen, dürft ihr sowohl samstags als auch sonntags eingesetzt werden. Geht das Schulpraktikum über einen längeren Zeitraum, muss sichergestellt sein, dass mindestens 2 Samstage und 2 Sonntage pro Monat beschäftigungsfrei sind.

 

Muss/ darf ich auch schwere körperliche Arbeiten machen, z.B. schwere Kisten tragen?

Diese Beschränkungen gelten generell:

  • Ihr solltet grundsätzlich nur in solche Betriebe gehen, in denen ihr keine gefährlichen Arbeiten verrichten müsst. Gefährliche Arbeiten sowie Arbeiten, die eure körperliche und geistige Leistungsfähigkeit übersteigen, sind verboten. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten an einer hochkomplexen Stahlwalzstraße.
  • Auch Arbeiten mit möglichen Gesundheitsgefährdungen, beispielsweise durch Lärm, Gefahrstoffe, Strahlen, Hitze etc., vielleicht in einem Atomkraftwerk oder in der unmittelbaren Produktion einer Chemiefabrik, sind unzulässig.
  • Arbeiten, die ein hohes Unfallrisiko haben, sind ebenfalls nicht statthaft, z. B. Handlangerarbeiten auf der obersten Brüstung eines Baugerüsts an einem Hochhaus.
  • Ebenfalls unzulässig sind Praktika in gefahrenträchtigen Bereichen der Bundeswehr (u.a. Aufenthalte auf Truppenübungsplätzen, Umgang mit Waffen) sowie in entsprechenden Bereichen von Polizei und Feuerwehr, in der Schifffahrt (Ausnahme: Bereich Hamburger Hafen) und im Schaustellergewerbe.

 

Was dürfen die Arbeitgeber? Kann man sich weigern etwas zu tun?

  • Siehe oben. Im Zweifel den PGW-Lehrer informieren.
  • Ausführliche Info auch im Jugendarbeitsschutzgesetz unter http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/

 

Was soll ich anziehen? Muss ich eine Uniform oder andere Dienstkleidung tragen?

  • Das ist von Praktikumsplatz zu Praktikumsplatz unterschiedlich. Hier solltest du dich bei deinem Ansprechpartner erkundigen, ob eventuell bestimmte Berufsbekleidung gestellt wird. Generell gilt: Ihr solltet euch altersgerecht kleiden und insgesamt auf ein gepflegtes Erscheinungsbild achten, d.h. keine zerissenen Hosen, Sport-Caps, vielleicht nicht unbedingt Turnschuhe im Büro. Sondern: Gepflegte Jeans, Stoffhose etc. Bluse, Hemd.

 

Wie sieht der Tagesablauf aus? Werden die Tagesabläufe immer gleich sein?
Welche Tätigkeitsbereiche, Aufgaben und Arbeitsplätze gibt es? Kann ich mir das aussuchen?
Was mache ich, wenn nichts zu tun ist?

  • Was du während deines Praktikums machst, hängt zum großen Teil von deinen Absprachen und deinem Engagement ab. Hier gilt es zunächst auch bei Fleißarbeiten zu zeigen, dass du bereit bist, den Betrieb zu unterstützen. Dann ergibt sich durch freundliches Nachfragen sicherlich auch die Möglichkeit bei „spannenderen“ Aufgaben zuzuschauen oder diese vielleicht mit Unterstützung selbst durchzuführen. Das bedeutet auch, dass du dich nicht „verdrückst“, wenn nichts zu tun ist, sondern dass du aktiv nach weiteren Aufgaben fragst.

 

Gibt es eine Cafeteria? Wo isst man? Muss ich das Essen bezahlen?

  • Hier gilt ebenfalls: Das solltest du mit deinem Ansprechpartner im Betrieb klären. In größeren Betrieben gibt es meist eine Kantine, in der du günstig essen kannst. Anderenfalls gibt es meist einen Aufenthaltsraum in der du dein mitgebrachtes Pausenbrot essen kannst.

 

Betreuung und Ansprechpartner / Besuch des Lehrers
Wer ist mein Ansprechpartner/ Ausbilder/ Vorgesetzter?

  • In den meisten Betrieben gibt es einen Praktikumsbeauftragten. In den einzelnen Abteilungen gibt es jedoch Fachvorgesetzte, an die du dich wenden kannst.

 

Bin ich auf mich selbst gestellt? Kann ich um Hilfe bitten?

  • Nein. Du kannst dich jederzeit in der Schule bei deinem PGW-Lehrer melden.

 

Werde ich von einem Lehrer besucht? Welcher Lehrer besucht mich?

  • Deine Fachlehrer werden dich ab der zweiten Praktikumswoche im Betrieb besuchen. Die genaue Einteilung steht noch nicht fest.

 

Werden wir (Schüler) uns in der Praktikumszeit treffen?

  • Ja. Termin wird noch bekannt gegeben.

 

Was wenn? Worst case – Szenarien:
Was muss ich tun, wenn ich krank bin?

  • Bitte melde dich bei deinem Arbeitgeber und in der Schule.

 

Was passiert, wenn ein Lehrer uns besuchen kommt und wir an dem Tag nicht da sind?

  • Das wird nicht passieren, da die Termine vorher bestätigt werden.

 

Was tue ich, wenn es Probleme gibt?

  • Melde dich dich beim PGW-Lehrer.

 

Was kann ich tun, wenn mir mein Praktikum nicht gefällt? Kann ich wechseln?
Kann ich vom Praktikum ausgeschlossen werden? Kann man entlassen werden?

  • Dies ist in deinem Praktikumsvertrag geregelt oder wird von deinem Betrieb entschieden, falls grobe Vorstöße gegen die Betriebsregeln begangen werden.